Der Klima- und Energiefonds hat mit dem Programm: „ Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ eine neue Förderung für Land- und Forstbetriebe mit existierender LFBIS-Betriebsnummer geschaffen.

Bei diesem Förderprogramm werden alternativ zu anderen Bundesförderungen aber zusätzlich zu Landesförderungen in einem 4-Stufigen Förderprogramm (Module A-D) Investitionszuschüsse sowie Beratungsleistungen für die Erstellung von Gesamt-Energiekonzepten gefördert.

Modul A:

Die Höhe der Investitionszuschüsse ist an die Pauschalen der bestehenden EAG- und KPC-Förderungen gekoppelt. Umsetzungsfrist 24 Monate.

Förderfähig ist eines der folgenden Bündel:

  • Photovoltaikanlage mit Speicher und Notstromfunktion (Kombination verpflichtend)
  • Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei bestehender Photovoltaikanlage
  • LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen (Bewegungsmelder, Tageslicht abhängige Steuerung)

Modul B:

In diesem Modul werden Beratungskosten für die Erstellung eines Gesamt-Energiekonzeptes bis max. € 2.000,- mit 70% gefördert.

Der Beratungsbericht muss unter Anderem die Beschreibung des Ist-Standes, Optimierungspotentiale sowie eine Kostenschätzung und einen Zeitplan für mögliche Umsetzungen enthalten.

Modul C:

Voraussetzung für eine Förderung in diesem Modul ist ein max. 3 Jahre altes Gesamt-Energiekonzept.

Es werden Umsetzungen der im Gesamt-Energiekonzept aufgezeigten Potentiale als Investitionszuschuss in Form von Pauschalen gefördert.

Um förderfähig zu sein, müssen mindestens drei neue Maßnahmen umgesetzt werden wobei die Erstellung des Energiekonzeptes im Rahmen des Moduls B als 1. Maßnahme gilt.

Es sind neben dem Gesamtenergiekonzept zumindest zwei Maßnahmen aus zwei der folgenden Handlungsfelder umzusetzen. Bei mehreren Maßnahmen gibt es Aufschläge auf die Pauschalen von bis zu 10%.

  • Energieeffizienz
    • Thermische Gebäudesanierung
    • Energiesparmaßnahmen
    • Klimatisierung und Kühlung
    • LED innen und/oder Außenbeleuchtung
    • Zählerkastenumbau zur Notstromfähigkeit
  • Erneuerbare Energieerzeugung und Speicherung
    • Biomasse-Kessel
    • Thermische Solaranlagen
    • Wärmepumpe
    • Anschluss an Fernwärme
    • Energiespeicher Strom
  • Mobilität
    • E-Sonderfahrzeuge
    • E-Ladeinfrastruktur
  • Energiemanagement

Modul D:

Dies ist das einzige Modul, in welchem die Fördereinreichung bis zu 9 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme möglich ist.

Gefördert werden Investitionen am Zählerkasten zur Einbindung eines Notstromaggregates. (Die Umrüstungen und technischen Adaptierungen der Elektroinstallation der Notstrom Einspeisestelle)

z.B. Wandstecker, Umschalter auf Notstrom, Netzspannungswiederkehranzeige, etc.)

Gerne stehen wir für Rückfragen, Beratungen sowie für die Erstellung eines Gesamt-Energiekonzeptes und das Fördermanagement dieses Förderprogrammes zur Verfügung.

https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/

Mehr dazu: https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/

Tags

Comments are closed